Finanzierung Immobilie für Firmen

Immobilienfinanzierung für Unternehmen

Zahlreiche Immobilienfinanzierer haben diese Möglichkeit bereits neben dem Konzern genutzt. Eine klassische Null-Prozent-Finanzierung ist nur für Konsumgüter oder ausgewählte Dienstleistungen möglich. Die Projekte hingegen werden durch Investitions- oder Immobilienkredite finanziert. Damit können die Finanzierungskosten exakt für die vereinbarte Laufzeit budgetiert werden. - Der Bereich Immobilienfinanzierung dient der langfristigen Finanzierung von Gewerbeimmobilien.

Festhypothek für Unternehmen und Immobilieninvestoren

Sie sind mit steigendem Zins auf der Sicherheitseite, da der avisierte Zins über die gesamte Dauer konstant geblieben ist. Sie können sich Ihres Budgets dank eines konstanten Hypothekarzinses sicher sein. Sie können Ihre Liegenschaft ab einem Gesamtbetrag von CHF 100'000 refinanzieren. Die regelmässigen Abschreibungen können vertragsgemäss reguliert werden. Sie haben die Möglich -keit, Ihren zukünftigen Zinszahlungsbetrag bis zu 12 Monatsfristen gegen einen Aufpreis festzusetzen.

Wie sieht eine Festhypothek aus? Die Festhypothek ist durch fixe Zinsen mit fester Fälligkeit gekennzeichnet. Mit der Zinsfestsetzung wird der Zins für die ganze Dauer ungeachtet der Marktentwicklungen konstant gehalten. Damit können die Finanzierungskosten exakt für die festgelegte Dauer budgetiert werden. Bei einer auslaufenden Festhypothek wird diese entweder automatisiert in eine variabel verzinsliche Grundschuld umgewandelt oder kann durch ein neues Angebot wieder in eine Festhypothek umgewandelt werden.

Immobilienfinanzierungen für Firmenkunden

Egal ob Gewerbeimmobilie oder Wohnimmobilie: Unsere Finanzierungen sind grundsätzlich gleich. Das Baudarlehen wird zur Finanzierung der tatsächlichen Bauzeit vergeben. Durch die variable Baufinanzierung können Sie die Dauer beliebig aussuchen. Die Verzinsung richtet sich nach den jeweiligen Marktbedingungen. Sie schließen eine Festhypothek für eine bestimmte Zeit ab. Die Verzinsung ist für die ausgewählte Dauer fix.

Es handelt sich bei der GEAK®/Minergie®-Hypothek um eine Festhypothek mit Vorzugszins. Der Eco Renovierungshypothek ist eine Festhypothek mit einem Vorzugszins. So können Sie energieeffiziente Modernisierungen zu Vorzugszinsen mitfinanzieren. Es handelt sich bei der Sanierungshypothek um eine Festhypothek mit festem Zins und befristeter Laufzeit für wertwahrende oder wertvermehrende Immobilien.

Immobilienleasing (Mietkauf) - Firma - Guichet.lu - Verwaltungsführer /

Immobilienleasing ist eine vertragliche Technik für ein mittelfristiges Darlehen, mit der die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) auf Wunsch und nach den Vorgaben ihres Auftraggebers (Leasingnehmer) das Eigentumsrecht an beruflich genutzten Immobilien übernimmt, um diese für einen bestimmten Zeitraum und gegen Leasingrate oder Mietzahlung zu mieten. Die durch diese Art der Finanzierung wirtschaftlich unabhängige Leasingnehmerin hat das Leasingobjekt nach besten Wissen und Gewissen mit dem Leasingobjekt zu verfahren und ausreichend zu unterlegen.

Nach Vertragsende hat er folgende Möglichkeiten: die Ware an den Vermieter zurückzugeben und damit seine Verpflichtung aufzuheben; eine Verlängerung des Vertrages zu verlangen; die Ware zu dem im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis (im Fall einer Kaufoption) zu kaufen. Immobilienleasing kann als Finanzleasing oder Operating-Leasing betrachtet werden. Das Finanzleasing ist auf die reine Finanzierung des Leasinggegenstandes begrenzt, während das Operating Lease eine Finanzierungskomponente und eine Service- oder Wartungskomponente beinhaltet.

Ziel: Immobilienleasing dient der Finanzierung des Kaufs von Bauland, vorhandenen oder zu bauenden Liegenschaften, Teilen von Liegenschaften, Gewerbeimmobilien oder Verwaltungsgebäuden, Fabrikhallen, Produktionshallen und Lagern, Mobilien, die durch Ausbildung unbewegliche Güter geworden sind. Immobilienleasing kann in den nachfolgenden FÃ?llen von SelbstÃ?ndigen und Firmen aller Couleur angewendet werden: Grundstücks- und/oder Immobilienerwerb; Bezug von neuen Büroflächen; Refinanzierung von Liegenschaften durch Vermietung zur Freisetzung von Eigenmitteln für andere Investments; Optimierung der Vermögensstruktur durch Ablösung von Bankverbindlichkeiten durch Off-Balance-Leasing; steuerliche Optimierung.

Detaillierte und quantifizierte Darstellung der beabsichtigten Investitionen; Finanzplan; Berechnung von Machbarkeit und Rendite; Ermittlung des Break-Even-Punktes; Anhänge: Grundstück: Vorkaufsvertrag, Katasterkartenauszug, Baubewilligung; Immobilien: Vorkaufsvertrag, Bebauungspläne, Baubewilligung, Leistungsbeschrieb, Kostenvoranschläge, evtl. Fotografien, Pachtvertrag, etc. Ein nicht zu vernachlässigendes Sicherheitsmerkmal für den Vermieter ist die Möglichkeit, dass er das rechtliche Eigentum an der Immobilie verbleibt, so dass das eingehende Risikopotenzial geringer ist.

Allerdings kann er folgende zusätzliche Wertpapiere verlangen: eine Rückkaufverpflichtung bei Beendigung des Vertrages oder während der Laufzeit des Vertrages; eine Garantie der Muttergesellschaft oder des Gesellschafters/Aktionärs; verschiedene andere reale und immaterielle Wertpapiere.

Der Immobilienleasingvertrag ist durch die Bilanzierungs- und Steuerpflicht sowie durch die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes eng limitiert. Aufgrund der durch Immobilienleasing zu refinanzierenden Objekte ist eine lange Laufzeit zu erwarten (bei Liegenschaften ca. 20 Jahre). Abschlagszahlungen nach unterschiedlichen Merkmalen, wie z.B. Status, Höhe, Verzinsung, Abschreibungsdauer und ähnliches des zu finanzierenden Gegenstands: ständige Abschlagszahlungen nach den Merkmalen des Leasingnehmers:

Die Rückgabewerte, zu denen der Leasinggegenstand am Ende des Vertrages vom Leasinggeber erworben werden kann, liegen in der Regel zwischen 1 und 20 Prozent des Anschaffungspreises. Der Vermieter verbleibt während der ganzen Laufzeit des Leasingverhältnisses im rechtlichen Besitz des Leasinggegenstandes. Zur Übertragung des wirtschaftlichen und damit steuerlichen Eigentums an dem Leasinggegenstand an den Vermieter (Rechtsträger) oder den Mieter ist zu unterscheiden, ob das Leasingverhältnis eine Erwerbsoption vorsieht oder nicht: ohne Kaufoption: Der Leasinggegenstand wird dem Vermieter zugeordnet, wenn die Laufzeit zwischen 40 und 90 Prozent seiner Normallaufzeit liegt; der Leasinggegenstand wird dem Mieter zugeordnet, wenn die Laufzeit weniger als 40 Prozent oder mehr als 90 Prozent seiner Normallaufzeit beträgt. und der Leasinggegenstand wird dem Vermieter zugewiesen.

bei Erwerbsoption: Der Leasinggegenstand wird dem Vermieter zugeordnet, wenn: die Laufzeit des Leasingverhältnisses zwischen 40 und 90 Prozent seiner gewöhnlichen Nutzungsdauer liegt; der Kaufpreis der Erwerbsoption über dem Buchwert liegt, der durch die lineare Abschreibung erlangt wird. Leasinggegenstände werden dem Leasinggeber zugeordnet, wenn: die Laufzeit des Leasingverhältnisses weniger als 40 vH oder mehr als 90 vH der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht; der Kaufpreis der Erwerbsoption ist niedriger als der Buchwert, der sich durch die lineare Abschreibung ergibt.

Sind die notwendigen Voraussetzungen für ein Finance Lease nicht gegeben, wird der Vermögenswert dem Vermieter zugeordnet, es sei denn, sowohl die Bewertungsmöglichkeiten als auch die Werthaltigkeitsrisiken werden vom Mieter getragen. Wenn dagegen der Mieter nur die Bewertungsmöglichkeiten nutzt oder nur die Werthaltigkeitsrisiken übernimmt, wird das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum ineinander übergehen, der Vermögenswert wird dem Vermieter zugeordnet und der Leasingvertrag wird als Leasingvertrag betrachtet.

Aufgrund der Abschreibungsmöglichkeit von Grundstücken können die Voraussetzungen für die Ermittlung des steuerpflichtigen Eigentümers von Immobilienleasing gemäß der betriebsgewöhnlichen Lebensdauer nicht wie bisher angewendet werden: Besteht keine Erwerbsoption, wird dem Vermieter ein Grundstück zugeordnet; Besteht eine Erwerbsoption, wird das Grundstück wie ein Bauwerk betrachtet.

Von der Entrichtung der Registrierungsgebühren ist Immobilienleasing ausgenommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Mieter verwendet den Leasinggegenstand für berufliche Zwecke; der Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen; die Pacht ist steuerpflichtig. Bei Ausübung der Erwerbsoption am Ende des Vertrages wird jedoch die Grunderwerbssteuer auf den im Auftrag genannten Kaufpreis zuzüglich Ratenzahlung während der Mietzeit oder auf den höheren Verkehrswert der Immobilie berechnet.

Der Bilanzausweis des Leasinggegenstandes richtet sich nach dem wirtschaftlichen Nutzungsverhalten und dem Steuerbesitz: Ist der Vermieter Inhaber, wird der Immobiliengegenstand nicht in der Konzernbilanz des Mieters erfasst und nur die Raten werden als betriebliche Aufwendungen erfasst und von den Steuerabgaben abgezogen; ist der Mieter Inhaber, so wird der Immobiliengegenstand auf der Aktivseite der Konzernbilanz erfasst.

Folglich nimmt der Leasinggeber auch die Abschreibung des Vermögenswertes vor. Zahlungen während der ganzen Vertragsdauer, da der Vermieter für die Vorauszahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist. Der Termin für die Überprüfung und Verarbeitung der Dokumente hängt von der Kompliziertheit, dem Geltungsbereich und der Eile des Antrages ab. Die Finanzierung kann erleichtert werden, aber aufgrund der Kompliziertheit einer solchen Transaktion ist diese Finanzierung auf dem Niveau der Bankenfinanzierung, der Aufteilung der Finanzaufwendungen über die Nutzungsdauer der Anlage, der Kostenersparnis (keine Sofortregistrierungsgebühr, Notargebühren usw.), der Mehrwertsteuer und den Kosten der Transaktion.

Der Mieter kann bei Vertragsablauf lediglich rechtlicher Inhaber werden, ohne dass er zu einem gewissen Stichtag wesentliche Mengen liquidieren muss. Falls der Leasinggegenstand im wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentum des Leasinggebers steht: Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen sind als operative Kosten vom zu versteuernden Ergebnis abzugsfähig. Wenn der Vermieter der wirtschaftlich und rechtlich Berechtigte des Leasingobjektes bleibt: Teilzahlungen sind als Betriebskosten voll abzugsfähig vom steuerlichen Umsatzvolumen des Mieters; das Leasingobjekt wird nicht unmittelbar als immaterielles Anlagevermögen erfasst, was die Budgetplanung erleichtert; die Anschaffungskosten können höher sein; die Entrichtung der Grunderwerbssteuer für ein Immobilienleasing wird auf den Tag der Ausübung der kaufentschuldigenden Option aufgeschoben; eine Entschädigungszahlung, wenn der Mieter den Mietvertrag auslöst.

Verpflichtung, den Leasinggegenstand als immateriellen Vermögenswert auf der Aktivseite der Konzernbilanz darzustellen und steuerrechtlich zu nutzen. Die größten Risiken beim Immobilienleasing liegen in der Umgliederung auf bilanzieller und steuerlicher Ebene. Daher ist es notwendig, sich auf die Standards der nationalen Finanzbehörden (die in der administrativen Praxis der Luxemburger Finanzbehörden als Grundlage dienen) oder auf die internationale Rechnungslegung zu beziehen und die vorherige Zustimmung der Steuerbehörde (Administration des contributions directlyes - ACD) einzuholen, um eine Reklassifizierung zu verhindern; Immobilieneigentum kann wie folgt eingeschränkt werden:

Finanzleasing: In diesem Falle zeigt der Leasingnehmer oft die Leasinggegenstände auf der Aktivseite seiner Bilanzposition und bucht sie für steuerliche Zwecke ab; operatives Leasing: In diesem Falle zeigt der Leasinggeber in der Regel die Leasinggegenstände auf der Aktivseite seiner Bilanzposition und bucht sie ab. Die Leasingnehmerin erfasst die Ratenzahlung als Aufwand.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum